Segelohren
Jeder, der unter zu großen Ohren leidet, kann eine Ohrenkorrektur durchführen lassen. Mittels einer Ohrenverkleinerung kann das Ohr um ein Drittel seiner ursprünglichen Größe reduziert werden. Das Abstehen, bzw. die Asymetrie der Ohren wird dauerhaft beseitigt.
Zur Vermeidung von Hänseleien und den daraus resultierenden seelischen
Belastungen sollte der Leidensdruck des Patienten der wesentlichste Indikator
für eine Operation sein.
Abstehende Ohren sind eine häufige Deformation. Schon in der dritten
Schwangerschaftswoche wächst die Ohrmuschel des Kindes und entwickelt
sich mit ca. 30° Abstand zum Schädel.
Bei Kindern sollte die Operation im Alter von 4-5 Jahren durchgeführt werden, um psychische Belastungen zu vermeiden. Zu diesem Zeitpunkt hat die Ohrmuschel ca. 80% - 90% ihrer Größe erreicht. Die Operation hindert das weitere Wachstum des Ohres nicht. Bei Kleinkindern ist eine Vollnarkose empfehlenswert, bei Erwachsenen kann man leicht mit Lokalanästhesie operieren.
Eine Ohrenkorrektur kann in jedem Lebensalter durchgeführt werden.
Bei der Operation wird der Ohrenknorpel freigelegt, der entsprechende Teil entfernt oder ausgedünnt, die neue Form hergestellt und der Schnitt mit mehreren Nähten wieder verschlossen.
Postoperative Behandlung
Ein fester Kopfverband wird angelegt, 24 Stunden nach der Operation kontrolliert
und dann für 7 Tage belassen.
Die Fäden werden am 7 Tag nach der Operation entfernt.
Preisangabe:
Bei den hier angeführten Preisen handelt es sich um Richtwerte. Auf Grund der
unterschiedlichen körperlichen Voraussetzungen können die Preise variieren.
Im Rahmen einer persönlichen Beratung erfolgt eine verbindliche Preisangabe.
Ohrenkorrektur - 1200.- €
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